Somfy führt ein Update seiner TaHoma-Box auf Version 2.4.5 durch. Das ganze geschieht heute und morgen (11. + 12. April).
Das Update auf TaHoma 2.4.5 wird in zwei Phasen erfolgen:
- am Dienstag, den 11. April, wird der TaHoma-Server mit dem TaHoma-Update 2.4.5 aktualisieren
- am Mittwoch, den 12. April, werden die TaHoma-Boxen mit dem TaHoma-Update 2.4.5 aktualisieren
Durch das TaHoma Update werden einzelne Softwarefehler behoben.
Hier der Fahrplan im Detail:
Dienstag, 11. April:
Es werden die TaHoma-Server mit der TaHoma-Version 2.4.5 upgedatet. Die dafür nötigen Wartungsarbeiten an den Servern werden in der Zeit zwischen 9:30 Uhr und 14:00 Uhr durchgeführt.
Bitte beachten Sie, dass Sie daher in der Zeit zwischen 9:30 Uhr und 14:00 Uhr keinen Zugriff auf Ihre TaHoma-Box haben werden.
Bei der Anmeldung über die Apps oder die Internetseite erhalten Sie die Fehlermeldung „Verlust der Serververbindung“. Die LED Ihrer TaHoma-Box wird weiterhin grün leuchten.
Die gespeicherten Automatiken (z.B. Zeitschaltuhr und Wenn-Dann-Bedingungen) bleiben selbstverständlich voll funktionsfähig und werden wie programmiert ausgeführt.
Gegen 14:00 Uhr sollte der Wartungsprozess beendet und Ihre TaHoma-Box wieder online sein.
Im Zeitraum von Dienstag um 14:00 Uhr bis Mittwoch zum Update Ihrer TaHoma Box können über die PC-Oberfläche keine Änderungen am Kalender und den Wenn-Dann-Bedingungen vorgenommen werden. Über die Apps können Sie in diesem Zeitraum zwar Änderungen vornehmen, diese werden allerdings durch das Update Ihrer TaHoma-Box am Mittwochvormittag wieder gelöscht. Daher möchten wir Sie bitten, am Dienstag und Mittwoch möglichst keine Änderungen Ihres Kalenders oder Ihrer Wenn-Dann-Bedingungen vorzunehmen.
Ab ca. 14:00 Uhr werden auch neue Versionen der TaHoma-Apps im App Store und Google Play verfügbar sein.
Mittwoch, 12. April:
Ab Mittwochmorgen um 9:00 Uhr beginnen wir mit dem Aufspielen von TaHoma 2.4.5 auf die TaHoma-Boxen.
Bis ca. 13:00 Uhr werden alle Boxen das Update empfangen haben.
Sobald dies der Fall ist, wird der Zugriff wieder mit unbeschränktem Funktionsumfang möglich sein.